Hausordnung der PTS Kirchbach

Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen können und um einen geregelten Ablauf unseres Schulalltages zu gewährleisten, wird jeder Schüler und jede Schülerin dringend ersucht, die folgenden Richtlinien einzuhalten!

  1. Ich begegne allen Mitschülern und Lehrern höflich und respektvoll! Ich grüße höflich Besucher unserer Schule und bin ihnen gerne behilflich!
  2. Ich akzeptiere auch andere Meinungen!
  3. Ich halte meine Termine exakt ein!
  4. Im Schulhaus trage ich Hausschuhe!
  5. Aus Gründen der Höflichkeit trage ich keine Kopfbedeckung im Unterricht!
  6. Ich konsumiere keine offenen Getränke (Kaffee,...) in den Klassenräumen!
  7. Ich kaue keine Kaugummis während des Unterrichts! (Ausnahmen können bei Schularbeiten gemacht werden.) Auch Energiedrinks sind nicht erlaubt.
  8. Während des Unterrichts darf nicht gegessen bzw. getrunken werden!
  9. Mein Handy habe ich während des Unterrichts ausgeschalten, und im Spind versperrt! Für Handys die in der Schultasche aufbewahrt werden trägt das Lehrpersonal keine Verantwortung!
  10. Nach dem Unterricht schließe ich die Fenster und bringe die Vorhänge in Ordnung!
  11. Ich werfe keine Dinge aus dem Fenster!
  12. Ich unterhalte mich nicht mit im Freien befindlichen Personen durch das geöffnete Fenster!
  13. Ich lasse die Brandschutztüren im Schulgebäude stets geöffnet. Sie schließen im Brandfall automatisch!
  14. Ich verlasse die Klasse immer im ordentlichen Zustand. Im Schülercafe stelle ich die Sessel gleich, halte Tische, Sesseln und Boden rein und hinterlasse keinen Müll!
  15. Schonender Umgang mit der Schuleinrichtung, mit Lehrmitteln und Werkzeugen ist selbstverständlich!
  16. Beschädigungen melde ich sofort an einen Lehrer oder den Direktor!
  17. Der Konsum von E-Shishas, Nikotintaschen, Schnupftabak und ähnlicher Substanzen ist aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt!
  18. Ich trenne den Müll!
  19. Es besteht in und vor der Schule sowie auch auf dem Schulweg und an den Bushaltestellen ein striktes Verbot sämtlicher Rausch- und Suchtmittel sowie ein Nichteinhaltung des steirischen Jugendgesetzes wird zur Anzeige gebracht!
  20. Kleiderordnung: Schule ist Arbeitsplatz – Das bedeutet, dass ich mich angemessen kleide: Ich verzichte auf Jogginghosen, zu kurze Tops und zu kurze Hosen. Jogginghosen trage ich im Sportunterricht, in der Werkstätte die entsprechende Schutzkleidung.

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